Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Dieser Skandal, der den Staat um Milliarden Euro betrog, führte zu rechtskräftigen Strafurteilen gegen Berger. Er wurde bereits zweimal wegen Steuerhinterziehung verurteilt, zu acht Jahren Haft und zu acht Jahren und drei Monaten.
Hanno Berger spielte eine entscheidende Rolle bei den Steuertricks des Cum-Ex-Skandals. Die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof bedeutet auch die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatvermögen des Angeklagten durch den Staat. Beide Strafurteile gegen Berger sind damit rechtskräftig.
Weitere Verfahren gegen Beteiligte des Cum-Ex-Skandals sind derzeit am Landgericht Bonn anhängig. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe für Berger aufgrund der anstehenden Verfahren und der Einziehung von Tatvermögen deutlich über die bereits verhängten acht Jahre Haft liegen wird.